Prüfung, ob die Organisation unter die neue Regulierung fällt
Der erste Schritt ist ein Prozess namens Selbstidentifikation. Damit ein Subjekt zum Anbieter einer regulierten Dienstleistung wird, muss es die folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Tätigkeit in einer regulierten Branche – beispielsweise in der Energiewirtschaft, im Gesundheitswesen, im Verkehr, in der Wasserwirtschaft, in der Industrie oder in der digitalen Infrastruktur
- Erbringung einer konkreten regulierten Dienstleistung, die in der Verordnung über regulierte Dienste aufgeführt ist
- Erreichen einer bestimmten Größe oder Bedeutung – typischerweise mittlere und große Unternehmen (50 oder mehr Beschäftigte oder ein Umsatz von über 10 Millionen Euro)
Das Gesetz gilt nicht für kleine und Kleinstunternehmen sowie für Subjekte außerhalb regulierter Branchen.
Registrierungspflicht
Wenn die Organisation die oben genannten Kriterien erfüllt, wird sie in eines von zwei Regimen eingestuft:
- Niedrigeres Regime – umfasst grundlegende Sicherheitsmaßnahmen
- Höheres Regime – gilt für Schlüsseldienste und stellt strengere Anforderungen
Organisationen haben 60 Tage ab Inkrafttreten des Gesetzes (bis zum 31. Dezember 2025), um die erbrachten regulierten Dienste über das Portal des NÚKIB zu registrieren.
Nach der Registrierung beginnt eine einjährige Übergangsfrist für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen. Unternehmen müssen ihre Pflichten spätestens bis Ende 2026 erfüllen.
Warum es sich lohnt, jetzt schon zu beginnen
Das neue Cybersicherheitsgesetz stellt sicher, dass Subjekte in wirtschaftlich bedeutsamen Branchen einen grundlegenden Schutzstandard implementiert haben.
Eine frühzeitige Vorbereitung hilft:
- Gesetzliche Anforderungen zu erfüllen
- Das Risiko von Ausfällen, Datenverlust oder Reputationsschäden zu reduzieren
Organisationen sollten daher mindestens:
- Das aktuelle Sicherheitsniveau bewerten und mit den Anforderungen vergleichen
- Eine Vermögenserfassung und Risikoanalyse durchführen
- Prozesse zur Implementierung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einleiten
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